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Verzögerte Errichtung einer Grabstätte

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Frau E. bestellte beim Steinmetzmeisterbetrieb Josef Schulter e.U.eine Grabstätte inklusive zu errichtenden Fundament für ihren kürzlich verstorbenen Ehemann. Die Konsumentin leistete bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von rund € 1.800,-, was ca. ein Drittel der Gesamtkosten darstellte. Da jedoch in der Folge trotz mehrfacher Urgenz von Frau E.  nahezu ein ganzes Jahr keinerlei Arbeiten am Grab vorgenommen wurden, wandte diese sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutzverbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein sehr erfreuliches Ergebnis für Frau E. erzielt werden: Der Steinmetzmeisterbetrieb Josef Schulter e.U. erkläre ausführlich die entstandene Verzögerung bei der Graberrichtung - die insb. auf die verspätete Lieferung des aus Indien stammenden Granits zurückzuführen war. Sobald alle Genehmigungen erteilt worden waren, die Frachtpapiere übermittelt und der Granit zugestellt war, wurde die Grabstätte zur vollsten Zufriedenheit der Konsumentin errichtet.