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Grabpflege über die Nutzungsdauer hinaus

Das Familiengrab von Herrn L. befand sich seit Jahrzehnten auf dem Evangelischen Friedhof Matzleinsdorf, von dessen Verwaltung Familie L. auch die Grabpflege in Anspruch nahm. Auch für die Saison 2017 wurde dies wieder Anfang April um €155,- in Auftrag gegeben. Kurz darauf, Ende April, wurde Herr L. jedoch über das Ende des Grabnutzungsrechtes mit Anfang Mai des Jahres informiert. Dies kam für ihn einigermaßen überraschend, wurde er bei der neuerlichen Beauftragung der Grabpflege doch nicht auf das baldige Ende der Grabnutzung hingewiesen. Aus diesem Grund wollte er die Grabpflege für die darüber hinausgehende Zeit wieder stornieren. Da Herr L. von der Friedhofsverwaltung bezüglich Stornierung der Grabpflege und Auflösung der Grabstelle für ihn verwirrende und widersprüchliche Informationen erhielt, wandte er sich an den Konsumentenschutzverband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn L. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die Verwaltung des Evangelischen Friedhofs Matzleinsdorf zeigte sich zwar zu einem persönlichen Gespräch bereit, ging in weiterer Folge jedoch laut Aussage des Konsumenten nicht näher auf sein Hauptproblem ein. Herr L. hätte demnach selbstständig bei der Beauftragung der Grabpflege nach dem Ende der Grabnutzung fragen sollen, zu einem entsprechenden Hinweis sei man seitens der Friedhofsverwaltung nicht verpflichtet, weshalb dieser auch unterblieben sei. Von der Verwaltung des Evangelischen Friedhofs Matzleinsdorf sei ihm keine wirkliche Lösungsbereitschaft entgegen gebracht worden, so der Konsument nach dem Gespräch.