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Vergleichsvorschlag wurde angenommen

Gegenüber von Frau S. wurde seitens der Historikerkanzlei - Genealogisch-Historische Recherchen GmbH eine Forderung in Höhe von € 3.300,- als Honorar für ihre Tätigkeit in einer Verlassenschaft geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin, wurde sie im Jahr 2013 bezüglich der o.g Sache von dem Unternehmen kontaktiert, jedoch habe sie eine vertragliche Vereinbarung abgelehnt. Da also kein Vertrag zwischen Frau S. und der Firma Historikerkanzlei - Genealogisch-Historische Recherchen GmbH zustande gekommen ist, sieht sie sich nicht verpflichtet die Forderung zu begleichen. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass sie von dem Unternehmen zu einem Zeitpunkt kontaktiert wurde, als der Erbenaufruf in der gegenständlichen Verlassenschaft noch lang nicht beendet war und ihr somit die Möglichkeit genommen wurde, sich selber um diese Verlassenschaft zu kümmern. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, da sie einen Vergleichsvorschlag für die Firma Historikerkanzlei - Genealogisch-Historische Recherchen GmbH hatte.
Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde eine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden. Nach Kontaktaufnahme mit das Unternehmen wurde eine Lösung gefunden, indem die Zahlung der Hälfte des Betrages in Höhe von € 1.650,- angenommen wurde. Die Konsumentin erklärte sich damit einverstanden und folglich hat sie die Zahlung geleistet, womit die Historikerkanzlei - Genealogisch-Historische Recherchen GmbH die Sache als erledigt betrachtete.