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Haustürgeschäft führt zum Vertragsabschluss?

Ende März 2015 wurde Frau R., Ehefrau des Herrn R., schriftlich über einen vermeintlichen Vertrag mit dem Unternehmen Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. Kg informiert. Laut Angaben des Konsumenten wurde seine Frau im Zuge eines Haustürgeschäftes von einem Vertreter des Unternehmens überlistet, indem sie aufgefordert wurde, ein Formular auszufüllen, welches jedoch einer unverbindlichen und kostenlosen Angebotslegung hätte dienen sollen. Da Frau und Herr R. zu keinem Zeitpunkt eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten haben und keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen haben, wandten sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn und Frau R. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass es zu keiner Zeit in der Absicht lag Frau R. zu täuschen oder mit unwahren Behauptungen einen Vertrag mit ihr zu schließen. Der Vertrag wurde vom Unternehmen widerrufen.