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Die Kundenzufriedenheit steht an erster Stelle

Ende März 2015 wurde Frau P. seitens des Unternehmens Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG über den Abschluss eines vermeintlichen Vertrag informiert. Laut Angaben der Konsumentin hat sie ein Mitarbeiter des Unternehmens in ihrer Wohnung aufgesucht und behauptet, dass er den Zählerstand ablesen würde. Frau P. hat daraufhin, laut eigenen Angaben, in der Annahme, dass es sich um einen Mitarbeiter ihres Energielieferanten handelt, den Zählerstand bzw. die Ablesung auf einem Formular mit ihrer Unterschrift bestätigt. Jedoch hat die Konsumentin zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit dem Unternehmen gewünscht oder unterschrieben. Daraufhin wandte sich Frau. P. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau P. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die seitens des Unternehmens beauftragte Rechtsanwaltskanzlei ließ mitteilen, dass die Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG ein arglistiges Erschleichen von Verträgen in der von Frau P. beschriebenen Art in keiner Weise veranlasst hat. Dies hätte eine interne Ermittlung der Vorgänge zweifelsohne ergeben. Dennoch hat das Unternehmen dem Wunsch der Konsumentin einer Kündigung des Vertrages abseits von jeglichen Fristen entsprochen. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass für das Unternehmen die Kundenzufriedenheit an erster Stelle steht.