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Zwei oder drei Jahre Gewährleistung?

In 2007 habe Herr S. ein Pelletkessel für sein Haus von dem Unternehmen ELCO Austria GmbH einbauen lassen und dabei einen Garantie- und Wartungsvertrag abgeschlossen. In 2012 sei der Saugmotor mit Dichtband ausgetauscht worden. Dieser sei in Jänner 2015 erneut defekt geworden, wobei der Konsument einen kostenlosen Austausch beansprucht habe, da er der Meinung gewesen sei, dass dieser als vollständig integrierter Bestandteil des Pelletkessels eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren habe. Obwohl die ELCO Austria GmbH aus Kulanz ein Preiserlass von 25 % für den neuen Motor angeboten habe, bestand der Konsument auf einen kostenlosen Austausch. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens der ELCO Austria GmbH weiterhin aus Kulanz ein Preiserlass in der Höhe von 40 % vom Neupreis des Austauschmotors angeboten, da dieser nicht als vollständig integrierter Bestandteil des Pelletkessels zu betrachten ist und somit nur zwei Jahre Gewährleistung darauf bestehe.