• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Unnötige Reparatur

Frau G. habe von dem Unternehmen Mayer Installationen KG eine Reparaturrechnung in Höhe von € 800,- erhalten. Die Konsumentin hätte bereits einen Betrag in Höhe von € 178,- für einen Spülkasten bezahlt, jedoch könne sie den Rest der Rechnung nicht nachvollziehen, da ihren Angaben nach die Reparatur der Therme nicht mehr möglich gewesen wäre. Der Austausch der Therme sei über ein anderes Unternehmen erfolgt, welches sofort erkannt habe, dass eine Reparatur nicht möglich sei. Die Konsumentin hätte dem Unternehmen angeboten, ihre alte Therme mit allen unnötigen neu eingebauten Teile zur Verfügung zu stellen, jedoch hätte das Unternehmen ihr Angebot abgelehnt. Aus diesen Gründen wandte sich Frau G. hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen die Forderung gegen sie auszubuchen und die Therme mit den unnötig neu eingebauten Teilen abzuholen. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau G. gefunden werden. Das Unternehmen Mayer Installationen KG teilte mit, dass seitens Frau G. eine Reklamation bezüglich der durchgeführten Reparatur niemals eingegangen sei, obwohl diese bereits im November 2013 durchgeführt wurde. Die Konsumentin habe ein intaktes Gerät vom November 2013 bis im Frühling 2014 betrieben und genutzt und das Unternehmen sei dafür nicht verantwortlich wenn das Gerät im Frühling einen weiteren Schaden gehabt hat. Außerdem ist Mayer Installationen KG nicht bereit die alte Therme abzuholen, zumal die Seriennummer dieser in System nicht vorhanden ist und sie daher nicht nachvollziehen können, ob es tatsächlich die von ihnen reparierte Therme ist.