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Zu hoher Wasserverbrauch

Im Oktober 2014 habe Frau V. seitens ihrer Hausverwaltung, der IVV Immobilien Verwaltung und Verwertung GmbH, eine Rechnung über ihren Energie- und Wasserverbrauch in Höhe von € 1.680,- erhalten. Die Konsumentin habe in letzter Zeit den Verbrauch sehr genau überprüft und daher bemerkt, dass in der Nacht vom 13.01.2015 auf den 14.01.2015 132 Liter Kaltwasser geflossen seien, obwohl sie geschlafen habe. Daher sei nach Meinung der Konsumentin entweder der Wasserzähler defekt oder die Leitung würde ohne ihr Wissen von einer fremden Person genutzt oder das Wasser würde in sonstiger Weise abfließen, womöglich in der Wand. Außerdem sei die Wohnung des Nachbarn um ca. 40 m² kleiner als ihre Wohnung, jedoch würde der Wasserverbrauch des Nachbarn lediglich einen Bruchteil des Wasserverbrauches von Frau V. ausmachen. Da Frau V. bereits eine private Überprüfung veranlasst
habe, diese jedoch erfolglos gewesen sei, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte die Hausverwaltung, eine Überprüfung sowohl des Wasserzählers als auch der Leitung zu veranlassen. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau V. gefunden werden. Die IVV Immobilien Verwaltung und Verwertung GmbH teilte mit, dass die Wasserzähler und die Leitungen bereits überprüft und für in Ordnung befunden wurden. Zudem seien die Abrechnungen ebenfalls korrekt. Diese seien sogar vom Installateur der Konsumentin und von dem Unternehmen, welches diese erstelle, überprüft worden.