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Netz Oberösterreich GmbH möchte zwei getrennte Energiemessgeräte

Herr T. wurde eines Tages mit einer angebrachten Plombe im Zählerkasten konfrontiert. Auf Nachfrage beschied die Netz Oberösterreich GmbH, dass Herr T. einen zweiten Zähler benötige. In seinem Haus leben seit dem Jahr 1996 generationenübergreifend Familienmitglieder im Wohnungsverbund. Es gibt keine Trennung der Wohnbereiche und auch keine Trennung der stromführenden Leitungen. Auch die Wasser- und Heizungsversorgung wird über eine Leitung abgewickelt. Weil er diese Forderung nicht nachvollziehen konnte, kam Herr T. zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Die Netz Oberösterreich GmbH hat scheinbar kein Interesse die Angelegenheit aufzuklären. Bis Redaktionsschluss konnten weder die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich noch Herr T. eine Stellungnahme der Netz Oberösterreich GmbH bekommen.