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Wartung machte Gerät gebrauchsunfähig

Frau C. hatte vor zwei Jahren eine neue Therme bekommen. Anlässlich eines Service Ende Juni hatte Frau C. allerdings nach diesem kein Warmwasser mehr. Die Firma AKGas kam und tauschte angeblich ein Teil. Die Konsumentin erhielt allerdings weder eine Rechnung, noch konnte sie den ausgetauschten Teil sichten. Frau C. bat ihre Hausverwaltung um Unterstützung, diese schickte den Hausinstallateur, der allerdings keinen Teiletausch, dafür aber eine unsachgemäße Wartung feststellte. Frau C. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung. Die Firma AKGas teilte mit, die Darstellung der Kundin sei unwahr und man könne dies auch belegen. Darüber hinaus habe man die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Dieser prüfe eine Klage wegen Rufschädigung und Verleumdung, auch gegen die Installateurfirma der Hausverwaltung. Frau C. teilte mit, dass nunmehr auch der Rauchfangkehrer eine Abgasüberprüfung durchgeführt habe und diese bestätige aufgrund der schlechten Abgaswerte die mangelnde Wartung der Therme. Von der Firma AKGas konnte keine weitere Stellungnahme erhalten werden, auch das avisierte Schreiben eines Anwalts langte bis Redaktionsschluss nicht ein.