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Kurze Freude über Rabatt

Herrn S. wurde beim Einkaufen im Supermarkt durch einen Werber des Unternehmens E WIE EINFACH GmbH ein neuer Vertrag für Strom- und Gaslieferungen angepriesen. Beworben wurde dieser insbesondere mit einer 30 %-igen Ersparnis gegenüber dem bisherigen Anbieter. Der Konsument hat daher im Vertrauen auf diese Angaben gleich vor Ort einen Vertrag abgeschlossen. Herr S. teilt uns mit, dass er jedoch in den nachfolgenden Monaten keine Vergünstigung feststellen konnte, weshalb er sich direkt an das Unternehmen gewandt hat. Dort sei ihm entgegen den Zusagen beim Vertragsabschluss mitgeteilt worden, dass der Bonus von 30 % erst am Ende des Jahres im Zuge der Jahresabrechnung berücksichtigt und erstattet werde. Der Konsument war mit dieser Antwort sehr unzufrieden und wandte sich mit seinem Anliegen hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn S. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen E WIE EINFACH GmbH hat in seiner zügigen Reaktion mitgeteilt, dass Herr S. beim Vertragsabschluss ordnungsgemäß über alle Bedingungen aufgeklärt wurde, was er auch mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Diese Aufklärung umfasste laut Angaben des Unternehmens auch Angaben darüber, wie sich der beworbene Rabat berechne und wann er zur Anwendung komme. Demnach gilt dieser für das erste Vertragsjahr und wird bei den monatlichen Teilzahlungsbeträgen nicht berücksichtigt, wobei die Netzkosten an den jeweiligen Netzbetreiber zu zahlen sind. Der Kunde wurde zwar erst nach einer kleinen Verzögerung mit Strom und Gas beliefert, die entsprechenden Lieferbestätigungen habe er jedoch rechtzeitig erhalten. Des Weiteren hat sich Herr S. mit der direkten Abbuchung der monatlichen Teilzahlungsbeträge von seinem Konto einverstanden erklärt. Laut Angaben des Unternehmens ist es dabei jedoch zu kostenpflichtigen Rückbuchungen seitens seiner Hausbank gekommen, weshalb diese Spesen letztendlich dem Konsumenten weiterverrechnet werden mussten. Herr S. hat in der Zwischenzeit den Anbieter gewechselt und das Unternehmen E WIE EINFACH GmbH hat aus Kulanz sämtliche aus den Mahngebühren resultierende Kosten ausgebucht. Der gemessene und verrechnete Verbrauch an Strom und Gas ist jedoch zu bezahlen.