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Wer kommt für Schäden während der Reparatur auf?

In der Wohnung von Herrn D. kam es im Dezember 2017 zu einer Verstopfung des Sammelkanals, die er selbst nicht beheben konnte. Da es ein Feiertag war, kontaktierte Herr D. den Notdienst der SHD Installations Technik e.U. . Dieser schickte einen Mitarbeiter vorbei, der die zum Sammelkanal zugehörigen Abflüsse mit einer Feder zu klären versuchte. Dabei musste der Installateur die Feder teilweise recht grob vorschieben bzw. zurückziehen. Nach Abschluss der Arbeiten mussten Herr D. und der Mitarbeiter von SHD Installations Technik e.U. feststellen, dass das Wasser wieder ordnungsgemäß ablief, jedoch 2 Abflüsse nun nicht mehr dicht waren. Der Konsument führte dieses neue Problem darauf zurück, dass die Anschlusstücke der Rohre bei der groben Federführung des Installateurs beschädigt worden waren. Man machte sich für den folgenden Tag einen neuen Termin zur Behebung der Undichtheiten aus. Dafür kamen am darauf folgenden Tag zwei Arbeiter der SHD Installations Technik e.U. um die undichten Verbindungsstücke der betroffenen Abflüsse zu löten bzw mit Silikon auszudichten, was auch geschah. Da Herr D. auf der Rechnung nicht nur eine ihm nicht korrekt scheinende Anfahrtspauschale fand, sondern auch die versehentliche Verrechnung von zwei Arbeitern für den ersten Einsatz, sprach er das Unternehmen darauf an und bat um die Korrektur der Rechnung, um diese bezahlen zu können. Da sich die SHD Installations Technik e.U. absolut nicht kooperativ zeigte, wandte sich Herr D. schlussendlich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um die korrekte Rechnung für den ersten Einsatz zu erhalten, ebenso wie die Stornierung der Rechnung für die Behebung der bei der ersten Reparatur entstandenen Schäden. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem leider nicht zur Zufriedenheit von Herrn D. gelöst werden. Auch auf wiederholte Nachfrage durch die Presseabteilung war die SHD Installations Technik e.U. für eine Stellungnahme in der Sache bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.