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Sind zwei Wasseranschlüsse erforderlich?

Im Jahr 2010 hat Frau L. und ihre Cousine die Firma Viktor Binder GmbH mit der Errichtung eines Doppelhauses beauftragt. Die Konsumentin teilt weiter mit, dass sie und ihre Cousine jetzt nachträglich Schwierigkeiten mit dem Wasserleitungsverband haben, weil die beiden Grundstücke nur über einen gemeinsamen Wasseranschluss an die öffentliche Wasserleitung verfügen, was dem Unternehmen bereits vor der Errichtung des Hauses bekannt war. Laut Angaben von Frau L. könnten jetzt zusätzliche Kosten vermieden werden, wenn die Firma Viktor Binder GmbH von Anfang gewusst hätte, dass zwei Wasseranschlüsse für das geteilte Grundstück erforderlich sind. Schlussendlich ließ die Konsumentin mitteilen, dass jetzt alles verbaut ist, jedoch wäre die Herstellung von gesonderten Wasseranschlüssen erforderlich, welche das Unternehmen aber nicht durchführen möchte. Hilfesuchend wandte sich Frau L. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Viktor Binder GmbH wurde der Konsumentin direkt geantwortet und dabei mitgeteilt, dass ein Doppelhaus auf einer Grundstücksparzelle gebaut wurde und ein zweiter Wasseranschluss nicht erforderlich war. Dazu war Frau L. der Meinung, dass ihr vor Baubeginn seitens der Viktor Binder GmbH Firma geraten wurde, das Grundstück parzellieren zu lassen, was folglich auch getan wurde. Dabei hätte das Unternehmen aus Sicht von Frau L. von der Anschlussverpflichtung wissen müssen. Laut Angaben des Unternehmens wurde die Vermessung bezüglich der Parzellierung des Grundstückes nicht in seiner Anwesenheit getätigt, weshalb auch kein Verschulden des Unternehmens erkennbar ist. Bis Redaktionsschluss wurde keine weitere Stellungnahme bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben.