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Alte Pumpe zu neuem Preis!

Im Oktober letzten Jahres habe sich Herr H. aufgrund einer Fehlermeldung seiner Therme an die "ABV Installationstechnik GmbH" gewandt. Diesbezüglich soll eine Überprüfung der Therme seitens dem Unternehmen durchgeführt worden sein und folglich Herrn H. zur Kenntnis gebracht habe, dass ein Service getätigt und die Pumpe ausgetauscht werden müsse. Daraufhin sei ein Termin vereinbart worden. Der Termin solle seitens der "ABV Installationstechnik GmbH" nicht eingehalten worden sein sodass die Pumpe erst ein Tag später ausgetauscht werden konnte. Mit Bedauern habe Herr H. feststellen müssen, dass die seitens der "ABV Installationstechnik GmbH" eingebaute Pumpe mehrere Mängel aufgewiesen habe sodass erneut ein Termin für den nächsten Tag vereinbart worden sei. Bedauerlicherweise soll der vereinbarte Termin, ähnlich wie der vorherige verlaufen sein, weshalb sich Herr H. an die Wirtschaftskammer Wien gewandt und Anzeige bei dem Bezirksamt erstattet habe. Des Weiteren wandte sich Herr H. aufgrund der mangelhaft erbrachten Leistung des Unternehmens an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, da die "ABV Installationstechnik GmbH" von einer ausführlichen Stellungnahme Abstand nahm.