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Überprüfung beauftragt, jedoch kein Ergebnis erhalten

Gegenüber Frau V. sei seitens der "Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG" im Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von € 7.485,- geltend gemacht worden. Laut Angaben der Konsumentin habe sie im Dezember 2014 eine Zählerüberprüfung beauftragt, da sie die Rechnung nicht habe nachvollziehen können bzw. sie diese als enorm überhöht erachtet habe. Da Frau V. keinerlei Rückmeldung bezüglich der Überprüfung bzw. deren Ergebnis erhalten habe, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau V. ein positives Ergebnis erreicht werden. Das Unternehmen übermittelte der Konsumentin eine korrigierte Rechnung.