• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Aufklärung nötig!

Frau V. habe seitens der Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 erhalten. Laut Angaben der Konsumentin hätten sich die Wasserkosten seit dem Bezug der Wohnung versiebenfacht, wobei sich daraus eine Nachzahlung für das Jahr 2014 in Höhe von ca. € 330,- ergeben habe. Zudem habe sich der Mietzins seit Einzug ihren Angaben nach enorm erhöht. Frau V. sei außerdem der Meinung gewesen, dass Reparaturen am Aufzug und Rauchfang nicht mit den Betriebskosten verrechnet hätten werden dürfen. Da Frau V. um eine detaillierte Aufschlüsselung bezüglich der gestiegenen Miete sowie eine Erklärung, ob die Ursache des hohen Wasserverbrauches behoben worden sei, habe ersuchen wollen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Mit Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit teilweise geklärt werden. Die Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft teilte mit, dass der Mehrverbrauch bekannt sei und bereits eine Durchflussmengenprüfung durch die Magistratsabteilung Wiener Wasser veranlasst worden sei, jedoch ergebnislos geblieben sei. In weiterer Folge sei das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen mit der Überprüfung des Wasserzählers beauftragt worden, dessen Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen würden. Die Kosten des abgeschlossenen Vollwartungsvertrages würden zu 35% unter Betriebskosten und zu 65% unter Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag verrechnet. Die Kosten der Überprüfung des Notkamins würden zu Recht unter Betriebskosten verrechnet. Die Erhöhung des Nutzungsentgelts sei auf die Anhebung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages sowie auf die Tarifanpassungen bzw. Erhöhungen zurückzuführen. Auf weitere Anfragen der Konsumentin, weshalb sie für den erhöhten Wasserverbrauch zahlen solle, obwohl noch nicht alle Ergebnisse vorliegen und noch nicht geklärt sei, ob der in Rechnung gestellte Wasserverbrauch auch tatsächlich stimme, blieb die Sozialbau AG Gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft eine Antwort schuldig.