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Forderung geltend gemacht, ohne Begründung.

Die Enkelin der Frau J., mit deren alleiniger Obsorge Frau J. seit Oktober 2014 betraut sei, sei in dem Kindergarten des Schulvereins Josefstadt in Betreuung. Laut Angaben der Konsumentin habe die Mutter des Kindes ursprünglich einen Vertrag mit dem Kindergarten abgeschlossen und offenbar zahlreiche Rechnungen bzw. Beiträge nicht bezahlt sowie auch keinen Essensbeitrag bei der Stadt Wien beantragt. Frau J. sei erstmals im März 2015 über die bestehende Forderung gegenüber der Mutter in Höhe von € 1.249,- in Kenntnis gesetzt worden, wobei sie nicht habe nachvollziehen können, auf welcher rechtlichen Grundlage diese nun ihr gegenüber geltend gemacht worden sei. Aus diesem Grund wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau J. gefunden werden. Der Schulverein Josefstadt teilte lediglich mit, dass man sich an deren rechtsfreundliche Vertretung wenden möge, jedoch wurde auch nach mehrmaliger Urgenz keine Reaktion gezeigt.