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Auf Vollzeitbasis gearbeitet, aber kein Gehalt bekommen

Für ca. einen Monat sei Herr K. bei dem "Freizeitverein Xuloo" als Lieferant auf Vollzeitbasis beschäftigt gewesen. Herr K. habe mit der Zeit gemerkt, dass seine Ansprüche nicht ordnungsgemäß abgerechnet und bezahlt worden seien, weshalb er den "Freizeitverein Xuloo" um Überweisung des ihm gebührenden Entgeltes ersucht habe. Trotz mehrfachen Kontaktaufnahmen mit dem Verein habe der Konsument keine positive Rückmeldung erhalten, weshalb er sich an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes hat Herr K. von dem "Freizeitverein Xuloo" weder eine korrekte Endabrechnung noch den geforderten Betrag in Höhe von ca. € 1.350,- erhalten. Leider konnte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden, weil der "Freizeitverein Xuloo" nicht auf die Korrespondenz des Konsumentenschutzes reagiert hat.