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Nach Arbeitsunfall gekündigt und ohne Entschädigung geblieben

Herr A., arbeitete als Kranfahrer beim Unternehmen MM Mühringer Personal GmbH. Laut Angaben des Konsumenten hat er Ende August 2018 einen Arbeitsunfall erlitten, als er den Kran mit einer Fernbedienung bediente und dabei ausgerutscht ist. Herr A. habe umgehend den zuständigen Polier informiert, welcher ihn sohin zum Arzt geschickt hat. Die ärztlichen Untersuchungen haben einen Korbhenkelriss ergeben und der Konsument wurde krankgeschrieben. Sein Arbeitgeber hat Herrn A. noch während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt. Da der Konsument wegen dem Arbeitsunfall entschädigt werden wollte und er mit dem Unternehmen nicht mehr weiter wusste, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine schriftliche Stellungnahme zu dieser Angelegenheit abgegeben hat.