Kurse in Paris besuchen?
Frau S. hat sich im Sommer 2015 bei dem Institut Marangoni in Paris für ein einjähriges Masterprogramm angemeldet, wobei eine der Voraussetzungen für die Bewerbung auch die Einzahlung einer einmaligen Einschreibgebühr in Höhe von € 3.500,- war. Da die Konsumentin später aus beruflichen Gründen den Kurs nicht mehr besuchen konnte, hat sie Kontakt mit dem Institut aufgenommen und ihre Situation geschildert sowie um Rückerstattung der Einschreibgebühr ersucht. Daraufhin wurde ihr seitens des Institutes angeboten, dass sie für die bereits bezahlte Einschreibgebühr einen zweiwöchigen Kurs absolvieren kann, was sie leider nicht annehmen konnte. Infolgedessen hat man ihr mitgeteilt, dass diese Kosten laut den AGB des Institutes bei Nichtteilnahme am Kurs nicht zurückerstattet werden. Hilfesuchend hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Institut Marangoni in Paris bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.