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keine Förderung fürs Kurs erhalten

Frau Z. hat mit der Institut 2F Informatik GmbH einen Vertrag bezüglich einen Kurs, Lehrgang Living Windows, unter der Voraussetzung, die ihr seitens des Unternehmens versichert wurde, einer Förderung unterschrieben. Da die Konsumentin keine Förderung erhalten hatte, hat sie sowohl beim Verkäufer als auch in der Zentrale die Kündigung des Vertrages telefonisch bekannt gegeben, jedoch ohne Erfolg. Laut ihren Angaben war die Ausbuchung der Restforderung erwünscht. Hilfesuchend hat sich Frau Z. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau Z. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Institutes hat man der Konsumentin eine Unterstützung angeboten, wobei man keinen Einfluss auf die Förderungen hat. Zusätzlich wurde laut dem Unternehmen die Konsumentin ausreichend über ihre Rechten und Pflichten informiert. Frau Z. teile uns mit, dass sie immer wieder darauf hingewiesen hat, dass sie sich den Kurs nicht leisten kann, wobei sie auf die Notwendigkeit einer schriftlichen Kündigung nicht hingewiesen wurde. Bis Redaktionsschluss hat die Institut 2F Informatik GmbH Frau Z. einen Angebot unterbreitet, welches sie akzeptiert hat.