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Ausbildung am SAE Institut

Frau T. hat den bestehenden Vertrag mit dem SAE Institute Wien Institut im Dezember 2015 gekündigt. Bis zum Termin ihrer offiziellen Kündigung, Ende März, sind noch neun Einheiten an Unterricht ausständig gewesen, für die sie allerdings bezahlt wurden. Das Angebot des Institutes, den Unterricht nachträglich besuchen zu können, war ein freundliches Angebot, dass sie jedoch nicht annehmen wollte. Auch wurden seitens der Konsumentin sowohl das technisches Equipment als auch die Hilfestellung der Supervisoren im Zeitraum Jänner- März nicht mehr in Anspruch genommen. Da seitens der Konsumentin noch die letzte Gebühr von Februar 2016 a € 490,- offen war, war ihr Vorschlag diese beiden gegen einander abzugleichen, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau T. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau T. zufriedenstellende Lösung gefunden werden.