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Mündliche v.s. schriftliche Kündigung!

Gegenüber Frau P. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der "Kindergarten Paradies" mit Schreiben vom 05.11.2015 eine Forderung in Höhe von ca. € 1.550,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat keinen laufenden Vertrag mit dem Unternehmen mehr, da sie diesen bereits gekündigt hat. Laut Angaben der Konsumentin hat sie ihre Tochter für zwei Monate in Betreuung bei dem Unternehmen gegeben. Die Vereinbarung ist mündlich getroffen worden bzw. hat die Konsumentin nur ein Formular ausgehändigt bekommen, welches sie ausgefüllt hat. Zusätzlich hat sie keine Kopie des Formulars oder der AGB's bekommen. Aufgrund der Ferien und des Schulanfangs der großen Schwester in Eßling, hat die Konsumentin das Kind im Juni mündlich abgemeldet, wobei sie davon ausgegangen ist, dass damit dieses Anliegen als abgeschlossen betrachtet werden kann. Da Frau P. den Vertrag ihrer Meinung nach ordnungsgemäß gekündigt hat, zumal ihr seitens des Unternehmens keine Unterlagen übergeben wurden, aus denen sich etwas anderes ergeben würde, konnte sie nun die Grundlage des Einschreitens des Inkassobüros nicht nachvollziehen. Des Weiteren sind allfällige AGB´s des Unternehmens nicht Vertragsbestandteil geworden, da ihr diese nicht ordnungsgemäß zur Kenntnis gebracht wurden. Daher ist ihrer Meinung nach eine 3-monatige Kündigungsfrist nicht anwendbar. Laut Angaben der Konsumentin hat sie dem Unternehmen schon bei Vertragsabschluss mitgeteilt, dass sie lediglich an einer Betreuung bis Juni interessiert sei, was auch zum Vertragsinhalt geworden ist. Hilfesuchend hat sich Frau P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Frau P. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Inkassobüro hat die Betreibung der Forderung eingestellt. Laut Angaben der "Kindergarten Paradies" werden alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten, wobei eine Kündigung nur schriftlich mit dem im Kindergarten aufliegenden Formular wirksam ist. Bis Redaktionsschluss hat es keine Neuigkeiten mehr gegeben.