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Erst Prämien und danach Anschuldigungen erhalten

Herr V. war von Mitte September 2015 bis Anfang Oktober 2015 als Arbeiter bei der WIST-CORPORATION GesBR tätig. Laut Angaben des Konsumenten war ein Monatslohn in Höhe von € 1.300,- brutto zuzüglich Prämien für die Verwendung des eigenen Fahrzeugs sowie Werkzeugs vereinbart. Die Auszahlung des vereinbarten Lohns ist jedoch nicht erfolgt. Das Arbeitsverhältnis wurde in der Probezeit mit der Begründung, dass der Konsument zu unrecht Gelder einbehalten hätte, beendet. Herr V. hat seinen Angaben nach von einem Kunden einen Betrag in Höhe von ca. € 600,- erhalten und diesen dem Unternehmen übergeben, wobei der Empfang des Betrages schriftlich bestätigt wurde und der Betrag anschließend als Prämie an den Konsumenten übergeben wurde. Zusätzlich hat der Konsument seinen Angaben nach eine weitere Prämie in Höhe von ca. € 220,- für an einer Baustelle erbrachte Leistungen erhalten. Da Herr V. die Auszahlung des Entgeltes sowie eine Bestätigung hinsichtlich der Prämienzahlungen wünschte, da die von den Unternehmen erhobenen Anschuldigungen seinen Angaben nach jeglicher Grundlage entbehrten, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Konsumenten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Antworten der WIST-CORPORATION GesBR waren sehr persönlich angreifend.