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Erhöhung der Kindergartengebühr

Frau K. habe mit dem Unternehmen Verein Kindergarten Waldhütte und Hort einen Betreuungsvertrag für ihren Sohn abgeschlossen. Frau K. habe für die Leistungen einen Betrag in Höhe von € 95,- monatlich an das Unternehmen bezahlt, wobei sich der Betrag jedoch später um € 43,- erhöht hätte, sodass die Konsumentin einen Gesamtbetrag in Höhe von € 138,- an das Unternehmen bezahlen hätte müssen. Da laut Angaben der Konsumentin eine Erhöhung des Entgeltes im Vertrag nicht vorgesehen war und sie sich mit dem Unternehmen nicht einig werden konnte, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Trotz Einschreitens des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Frau K. gefunden werden. Der Verein Kindergarten Waldhütte und Hort war bedauerlicherweise nicht bereit zur Angelegenheit Stellung zu beziehen geschweige denn der Konsumentin eine detaillierte Aufklärung über das Zustandekommen des Monatsbeitrages zukommen zu lassen.