• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Inkassoforderung aus dem Nichts

Frau P. habe Anfang des Jahres eine Inkassoforderung im Auftrag von "PARSHIP GmbH" erhalten. Die Konsumentin habe diese Forderung nicht nachvollziehen können da der Vertrag mit diesem Unternehmen bereits vor ca. einem Jahr schriftlich gekündigt worden sei. Daher wandte sich Frau P. an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens "PARSHIP GmbH" die Kündigung mit Anfang 2014 akzeptiert und somit die Forderung ausgebucht.