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Kündigung Unfallversicherung

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Der Konsument hatte bei der Merkur Versicherungs AG Wien im Juni 2022 eine Unfallversicherung abgeschlossen, wobei seitens der Versicherung angegeben wurde, dass der frühest mögliche Beendigungstermin der 30.6.2025 wäre, wobei die Beendigung durch Kündigung zu erfolgen hätte. Sollte eine Kündigung nicht erfolgen, würde sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängern. Der Konsument ging irrtümlich jedoch davon aus, dass das Ende er Versicherung ohne sein weiteres Zutun eintreten würde.  Anfang Juli 2025 bemerkte er, dass wieder eine monatliche Rate abgebucht worden war, weshalb er sich mit der Merkur Versicherungs AG in Verbindung setzte und um Aufklärung ersuchte. Die Merkur Versicherungs AG antwortete dem Konsumenten, dass er die einmonatige Kündigungsfrist versäumt hätte, und die Kündigung zu spät eingereicht worden wäre, da der Konsument erst im Juli 2025 die schriftliche Kündigung nachgereicht hatte.   Da der Konsument nach seinen Angaben davon ausgehen müsste, dass die ab Versicherung automatisch um 30.6.2025 enden würde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, um die abgezogene Rate für Juli 2025 wieder zurückerstattet zu bekommen.

Der Konsumenten Schutzverband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen des Konsumenten der Merkur Versicherungs AG dar. Diese antwortete daraufhin, dass sich eine Unfallversicherung nach der vereinbarten Vertragslaufzeit immer automatisch um ein weiteres Jahr verlängern würde, wenn keine Kündigung erfolgt. Dies wäre in den allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung festgelegt. Weites, dass man trotzdem dem Wunsch des Konsumenten entsprechen würde und ausnahmsweise das Ende der Versicherung mit 30.6.2025 freigeben würde. Zur Zufriedenheit des Konsumenten wurde das eingezogene Betrag für Juli 2025 wieder rücküberwiesen.