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Kulanzlösung bei teurem Wasserschaden

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Familie V. war Mieterin einer Wohnung, bei der ein beträchtlicher Wasserschaden sowohl die Mietwohnung selbst als auch die darunter liegende Wohneinheit massiv beschädigte. Der Gesamtschaden wurde dabei von der Generali Versicherung AG mit rund € 16.600,- beziffert (Entschädigungshöhe) und der von Familie V. zu erfüllende Regressanspruch mit einer Höhe von rund € 15.700,-. Zurückgeführt wurde der Wasserschaden auf Korrosionsstellen in einer Duschtasse, die laut Sachverständigen-Gutachten mindestens 2 Jahre lang Wasser durchsickern ließen. Das Verschulden von Familie V. und damit die Rechtfertigung für die Regressansprüche lag in der Versäumnis, den Schaden in der Duschtasse rechtzeitig der Hausverwaltung zu melden. Da Familie V. die Verursachung des gegenständlichen Wasserschadens durch die Korrosionsstellen für unglaubwürdig hielt, und auch das Ausmaß der Regressforderung für völlig überzogen erachtete, wandte sich diese an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte für die Familie V. ein sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Die Sachlage wurde seitens der Generali Versicherung AG nochmals geprüft, worauf hin die gesamte Regressforderung eingestellt wurde.