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Versichern beruhigt, vor allem die Versicherungen

Mitte Dezember 2019 kam es im Keller der Familie J. zu Einbrüchen in zehn Kellerabteile, darunter auch in jenes der Familie J. Die Polizei erhob sämtliche Daten der Betroffenen und sicherte Spuren. Der Betreuer bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG teilte mit, dass die Familie ein Angebot der Deckung des Schadens in der Höhe von bis 80 Prozent bekommen könnte. Der Vertrag der Familie J. war zu diesem Zeitpunkt aufrecht und sollte bis 31.01.2020 laufen. Kurz vor Auslaufen des Vertrages teilte die UNIQA Österreich Versicherungen AG mit, dass die Beweise nicht vertrauenswürdig seien und es daher zu keinem Angebot kommen werde. Der Betreuer teilte laut Angaben des Konsumenten diesem mit, er vermute, dass die Ablehnung mit dem Auslaufen des Vertrages zu tun haben könne. In einer ersten Stellungnahme teilte die UNIQA Österreich Versicherungen AG mit, dass aufgrund von Unstimmigkeiten das Schadensereignis und die Schadenhöhe bislang nicht glaubwürdig nachgewiesen werden konnten und es daher auch nach nochmaliger Prüfung zu einer Ablehnung kam. Familie J. reagierte in einer weiteren Antwort doch sehr erstaunt, zumal die polizeiliche Aufnahme sehr genau durchgeführt wurde und die Rechnungen großteils vorgelegt werden konnten. In einer zweiten Stellungnahme teilte die UNIQA Österreich Versicherungen AG mit, dass sie an der Bewertung des Sachverhaltes festhalte und verwies Familie J. auf den Zivilrechtsweg.