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Unklarheiten bei Abschluss einer Versicherung

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Herr K. teilt uns mit, dass er nach der Geburt seines Kindes einen Brief der Grazer Wechselseitigen Versicherung erhielt. In diesem Schreiben wurde zur Geburt gratuliert und ein Geschenk versprochen. Um dieses zu erhalten sollte er zum Standort der VVS Volksvorsorge GmbH. Dort wurde ihm jedoch ein Versicherungsprodukt verkauft, über dessen Modalitäten sich Herr K. bis heute nicht klar ist. Das versprochene "Geschenk" sollte er im Anschluss per Post erhalten. Trotz mehrfacher Nachfrage und Anwesenheit in Büro der VVS Volksvorsorge GmbH konnte Herr K. den offensichtlich abgeschlossenen Vertrag nicht widerrufen und kam in der Folge zum Konsumentenschutz Verband Österreich.

In ihren Stellungnahmen teilte die VVS Volksvorsorge mit, dass die Angaben von Herrn K. nicht der Tatsache entsprächen. Bis Redaktionsschluss war unklar, ob die verkaufte Versicherungspolizze tatsächlich storniert werden konnte.