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Die Versicherung grober Fahrlässigkeit mit nur mit 50 Prozent Deckung

Herr Dr. K. hat zwei Häuser bei der Wiener Städtischen Versicherung AG versichert. Das Haus der Großeltern ist seit über 80 Jahren und das eigene Haus seit rund 40 Jahren bei der Wiener Städtischen Versicherung AG Vienna Insurance Group versichert. Aufgerüttelt durch einen Brandschaden im Familienkreis überprüfte Herr Dr. K. seine Verträge und fand eine Klausel, die nur eine 50-prozentige Schadensabdeckung bei grober Fahrlässigkeit zugestand. Er konfrontierte die Versicherung mit diesem Umstand und forderte einerseits die Präzisierung von Angaben betreffend der beiden Liegenschaften und er fragte auch höflich an, ob aufgrund der schon seit Jahrzehnten bestehenden Vertragsverbindung nicht eine Anpassung der Fahrlässigkeits-Klausel möglich wäre. In einer Reaktion ging die Wiener Städtische Versicherung nicht auf die Fragen und Wünsche des Kunden ein und Herr Dr. K. ersuchte den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung. Bereits nach fünf Tagen meldete sich Herr Dr. K. und teilte mit, dass die Wiener Städtische Versicherung AG an einer zufriedenstellenden Lösung arbeiten würde. Herr Dr. K. merkte an, dass die Lösung eines aktuellen Problems in einem so großen Unternehmen nicht von der Abwesenheit eines Mitarbeiters abhängen sollte. Die Wiener Städtische Versicherung AG reagierte schnell und übermittelte Herrn Dr. K. einen neuen Vertragsentwurf mit den gewünschten Änderungen. Herr Dr. K. bedankte sich sehr freundlich für die rasche Unterstützung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich. Gleichzeitig teilte Herr Dr. K. mit, dass er nunmehr hellhörig geworden sei, da dieser neue Vertragsentwurf andere Punkte enthielt, die vorher so nicht in den Bedingungen existierten. Es sei ihm erst durch dieses Ereignis eines Dritten bewusst geworden, wie wichtig es sei Verträge vor einer Unterzeichnung genauestens zu lesen. Auch ein seit Jahrzehnten bestehender Bezug zu einem Versicherungsvertreter befreie, den Angaben des Konsumenten nach, nicht von einem vorbehaltlosem Vertrauen.