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Sturmschaden nur mit Teildeckung

Frau A. hat bei der ERGO Versicherung Aktiengesellschaft eine Haushaltsversicherung. Nach einem Sturm wurde der Schaden durch die Versicherung besichtigt und in der Folge wollte diese nur einen Teil des übernehmen. Frau A. sah sich Ihre Polizze noch einmal sorgfältig an und stellte fest, dass sie ein "Premiumpaket" abgeschlossen hatte. Frau A. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Ih ihrer Stellungnahme teilte die ERGO Austria International AG mit, dass der gemeldete Glasbruchschaden am Zaun nicht durch die Versicherung gedeckt sei. Als Zeichen des Entgegenkommens stelle man Frau A. unpräjudiziell und ohne Bindungswirkung für gleichgelagerte Schadensfälle € 50,- zur Begleichung des Schadens zur Verfügung. Frau A. teilte mit, dass die € 50,- nicht annähernd den entstandenen Schaden kompensieren würden, zumal sich dieser auf rund € 2.600,- belaufen würde. Die ERGO sei nur bereit rund € 1.630,- zu bezahlen. Damit sei eine Instandsetzung jedoch nicht möglich. Anschließend überwies die ERGO Versicherung auch den Kulanzbetrag in der Höhe von € 50,- obwohl Frau A. diesem nicht zugestimmt hatte. Abschließend teilte Frau A. mit, sie werde ihre Rechtsschutzversicherung nunmehr mit der Durchsetzung ihrer Interessen beauftragen.