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Streit über Wiederherstellungskosten

Frau K. beauftragte im Jahr 2019 die Firma Günther Weber Installationsges.m.b.H mit der Reparatur eines Speichers und eines Ablaufgebrechens. In der Folge kam es zu Unstimmigkeiten über einen Folgeschaden und Reinigung der Baustelle. Frau K. konnte keine zufriedenstellende Lösung mit dem Unternehmen finden und kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich. In einer Stellungnahme teilte die Firma Günther Weber Installationsges.m.b.H mit, dass man die Beschwerde von Frau K. nicht nachvollziehen könne. Die Konsumentin habe sich bei zwei Rechnungen ungerechtfertigte Abzüge einbehalten, die jeglicher Grundlage entbehren. Die Mitarbeiter der Firma hätten sauber gearbeitet. Von Seite der Firma Günther Weber Installationsges.m.b.H sei ein Anwalt eingeschaltet worden und die Klage laufe bereits. Abschließend teilte die Konsumentin mit, dass es vor Gericht einen Vergleich gegeben habe. Die Rennereien, Beratungen bei Anwälten und viel Schreibarbeit haben sich laut Frau K. in diesem Fall allerdings nicht ausbezahlt.