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Für den eigens geschickten Installateur gibt die Haushaltsversicherung keine Deckung

Im Dezember 2017 hat sich Frau B. vertrauensvoll an die entsprechende Hotline der Uniqa Österreich Versicherungen AG gewandt, bei der sie eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat, da ihre Therme eine Störung hatte. Die Versicherung hat gleich einen Installateur losgeschickt, um den Mangel zu beheben, was auch auch gelungen ist. Die erste Verwunderung kam, als der Konsumentin für den Einsatz eine Rechnung in Höhe von etwas weniger als € 400,- gelegt wurde, dies mit den Wörtern, man möge bitte zahlen und sich wegen der Rückerstattung an seine Versicherung wenden. Wohlgemerkt, an die gleiche, die den Fachmann geschickt hat. Frau B. blieb also nichts anderes übrig, als sich an die Versicherung zu wenden. Groß war ihre Enttäuschung über die ablehnende Haltung der Versicherung, die damit begründet wurde, dass der konkrete Schaden aus ihrem Tarif einfach nicht versichert ist. Die Konsumentin wollte nicht klein beigeben und als sie bei der Kommunikation mit dem Unternehmen an ihre Grenzen gestoßen ist, wandte sie sich damit an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen hat das Anliegen der Konsumentin mit der gleichen Begründung abgelehnt. Frau B. kann nach wie vor nicht nachvollziehen, wie es sein kann, dass sie auf eine Hotline ihrer Haushaltsversicherung anruft und Hilfe benötigt, wo ihr dann jedoch mit keinem Wort erwähnt wird, dass die Möglichkeit besteht, die anfallenden Reparaturkosten aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen.