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Wann kann man die gesamte Hausversicherung vorzeitig kündigen?

Herr E. hatte für sein Wohnhaus eine Versicherung bei der Allianz Elementar Versicherungs AG abgeschlossen. Da bei einem Unwetter im Sommer 2017 die Poolabdeckung durch Hagelkörner beschädigt wurde, meldete er diesen Schaden seiner Hausversicherung und bat um Kostendeckung, die ihm auch zugesagt wurde. Kurz darauf, im September 2017, wurde ihm jedoch mitgeteilt, dass die Teilversicherung für Sturm und Niederschlag für sein Eigenheim seitens der Versicherung mit Mitte Oktober 2017 gekündigt werde. Um bei einem anderen Versicherungsträger eine neue Bündelversicherung abschließen zu können, reichte der Konsument daraufhin die Kündigung der noch bestehenden Versicherungsteile bei der Allianz Elementar Versicherungs AG ein, was seitens des Unternehmens jedoch abgelehnt wurde. Herr E. wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Unterstützung in der Sache. Aufgrund der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine teilweise positive Lösung für Herrn E. gefunden werden. Die Allianz Elementar Versicherungs AG bot Herrn E. an, den Versicherungsschutz gegen Sturm und Niederschlag zu risikogerechten Prämien weiterlaufen zu lassen.