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Keine Kostenübernahme für zerstörten Ring

In Folge eines Chlorunfalls in der Duschanlage des Schwimmbades einer Genossenschaft wurden drei Ringe von Frau P. beschädigt. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG ist ihr bezüglich zweier Ringe entgegengekommen. Der dritte Ring war jedoch immer noch irreparabel beschädigt. Bei der Gebäudeversicherung wurde zwar eine Schadensmeldung gemacht, allerdings hat sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Letztendlich wurde der Konsumentin mitgeteilt, dass doch ein Schaden entstanden ist und eine neue Haftungsprüfung stattfinden wird, wobei sie ersucht wurde Beweismaterial zu besorgen. Der Ring wurde sowohl von einem Goldschmied als auch von einem Juwelier überprüft, wobei die Konsumentin keine zufriedenstellende Informationen erhalten hat. Trotz Zusendung aller notwendigen Unterlagen hat die UNIQA Österreich Versicherungen AG Frau P. mitgeteilt, dass die Zersetzung nicht durch den Chlorgehalt entstanden ist. Nachdem ihr Ring laut Angaben der Konsumentin zehn Jahre schadlos überstanden hat und sich genau nach dem Chlorunfall verfärbt hat und gebrochen ist, konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb die Versicherung den Unfall nicht als Ursache anerkannte und den Schaden nicht übernahm. Daher hat sich Frau P. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der Versicherung hat das Schwimmbecken einen normalen Chlorgehalt aufgewiesen, wobei jedoch die Dusche und das Handwaschbecken aufgrund eines defekten Magnetventils eine erhöhte Chlorkonzentration aufgewiesen haben. Jedoch teilte die Versicherung bzw. der Juwelier mit, dass ein Chlorschaden nur eintreten hätte können, wenn die Schmuckstücke längere Zeit (2-3 Tage) in einer Chlorlauge gelegen hätten. Der Sachverständige ist zu dem Schluss gekommen, dass die Schädigung jedoch nicht durch Chlor möglich war. Nach Rücksprache des Sachverständigen mit dem Juwelier, könne die Beschädigung auch durch mechanischen Einfluss beim Tragen über Jahre erfolgt sein. Die Versicherung hat sich jedoch bereit erklärt die Kosten einer Politur zweier Ringe zu übernehmen. Da eine Reparatur eines der Goldringe nicht möglich war und die Neuanfertigung € 1.300,- kostet, wurde eine weitere Prüfung bezüglich der Rekonstruktion des zerstörten Ringes beauftragt. Eine Kostenübernahme wurde jedoch abgelehnt. Frau P. konnte den Standpunkt der Versicherung und die Ausführungen ihres Sachverständigen nicht nachvollziehen und wollte auch ein Entgegenkommen bezüglich des irreparablen Goldrings haben. Bis Redaktionsschluss ist das Angebot der Versicherung bezüglich der Kostenübernahme der Politur aufrecht geblieben, wobei der zerstörte Ring mangels Haftung und kausaler Beschädigungen nicht ersetzt werden konnte.