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Gleichwertig heißt nicht gleich teuer?

Mitte Dezember 2015 hat Frau P. mittels einer Vertragsverlängerung mit einem Partnerunternehmen des Unternehmens Assona GmbH ein Handy der Marke iPhone 6s zum Vorteilpreis von ca. € 270,- gekauft. Gleichzeitig damit hat sie die teuerste angebotene Versicherung bei der Assona GmbH abgeschlossen, welche seitens des Partnerunternehmens damit beworben worden wurde, dass die Konsumentin im Falle eines Diebstahls ein gleichwertiges, neues Handy bekommen würde. Laut Angaben der Frau P. hat sie zu Silvester einen Club besucht und ist nachher in ein Imbissstudio gegangen, um sich etwas zum Essen zu holen. Dort wurde ihr das Handy, welches in der Handtasche verstaut, die auf der Schulter gehangen habe und somit eng am Körper sicher aufbewahrt war, von einer unbekannten Person entwendet. Daraufhin hat die Konsumentin den Schaden ordnungsgemäß gemeldet, jedoch ohne eine sie zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben. Aufgrund dessen, dass Frau P. nicht nachvollziehen konnte wieso ihr seitens der Assona GmbH nicht die ganze Summe (ca. € 900,-) oder ein gleichwertiges Handy zur Verfügung gestellt wird, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau P. teilweise zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Assona GmbH ließ nach Überprüfung der Angelegenheit mitteilen, dass die Deckungssumme zwar mit ca. € 900,- eingetragen wurde, da der gemeldete Schaden im ersten Versicherungsjahr eingetreten ist, beträgt daher die Entschädigungsgrenze einen Betrag in Höhe von ca. € 450,- (also 50% von € 900,-).