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Neubereuchnung nach OGH-Urteil

Herr I. habe mit der Santander Consumer Bank GmbH einen Kreditvertrag abgeschlossen. Da er von der OGH-Rechtsprechung erfahren habe, dass bei Kreditverträgen, die ab 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, die geleisteten Zahlungen für eine Restschuldbestätigung oder für die Kontoschließung eines Kreditkontos zurückgefordert werden müssen, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz.

Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei dem Konsumenten seitens der Santander Consumer Bank GmbH eine Vertragsanpassung bzw. Vertragskorrektur übermittelt worden.