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Kostenlose Anfrage gestellt und Forderung erhalten

Gegenüber Herrn S. sei seitens des Unternehmens "Lugano Finanz GmbH" eine Forderung in Höhe von € 199,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe er über die Webseite des Unternehmens eine kostenlose und unverbindliche Anfrage betreffend eines Kredites in Höhe von € 12.000,- gerichtet. Jedoch sei seinen Angaben nach nicht erkennbar gewesen, dass mit der Anfrage auch ein kostenpflichtiger Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden würde. Da Herr S. die Forderung nicht habe nachvollziehen können und er weder einen Kreditvertrag noch eine Finanzsanierung habe abschließen wollen, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Die "Lugano Finanz GmbH" war bereit die Forderung auszubuchen und den Akt abzuschließen.