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Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten

Herr Ö. habe mit der "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Der Konsument habe erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Seinen Angaben nach habe er von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und eine freiwillige Restschuldversicherung enthielten, erfolgen solle. Da der Konsument das Bankinstitut ersuchen habe wollen, seine Kredite die unter die OGH-Rechtsprechung fallen könnten, zu prüfen bzw. eine Neu- bzw. Nachberechnung durchzuführen, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Herrn Ö. gefunden werden. Die "Santander Consumer Bank" hat die Neu- bzw. Nachberechnung durchgeführt und das sich daraus ergebende Guthaben zurückerstattet.