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Keine Vertragsverlängerung erwünscht !

Herr E. habe einen Nachrangdarlehensvertrag mit der Neckermann Neue Energien AG abgeschlossen und einen Betrag in Höhe von € 5.000,- bezahlt. Laut Angaben des Konsumenten sei weder im Zertifikat noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Notwendigkeit einer Kündigung erwähnt gewesen, im Gegenteil, eine Laufzeit von 365 Tagen sei vereinbart worden. Laut Angaben des Herrn E. habe das Unternehmen jedoch behauptet, dass sich der Vertrag verlängert hätte. Da dies von ihm zu keinem Zeitpunkt gewünscht gewesen und auch nicht vereinbart worden sei, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz, um die Auszahlung zuzüglich der Zinsen zu fordern. Trotz Unterstützung durch den Konsumentenschutz konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn E.
gefunden werden. Die Neckermann Neue Energien AG war bedauerlicherweise nicht bereit, zur Angelegenheit Stellung zu beziehen, geschweige denn den Betrag zuzüglich der Zinsen entsprechend dem Nachrangdarlehensvertrag zu überweisen.