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Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes"

Herr A. habe mit dem Unternehmen "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Der Konsument würde nun die Zinsen als zu hoch empfinden. Zudem habe er gehört, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Herr A. habe von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und eine freiwillige Restschuldversicherung enthielten, erfolgen sollte. Aus diesem Grund wandte sich Herr A. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch das Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" hat die Neu- bzw. Nachberechnung durchgeführt und das sich daraus ergebende Guthaben zurückerstattet sowie die Zinsen reduziert.