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Negativeintrag in der Warnliste

Frau P. habe mit dem Unternehmen "UniCredit Bank Austria AG" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Die Konsumentin habe 17 Jahre lang als Pflegerin in einem Krankenhaus gearbeitet und bis zum 65. Lebensjahr arbeiten wollen, jedoch sei sie mit 60 Jahren in Pension geschickt worden. Aus diesem Grund konnte sich die Konsumentin die Kreditkosten nicht mehr leisten können, weshalb sie eine Negativeintragung erhalten habe, zumal sie in Privatkonkurs gewesen sei. Außerdem habe Frau P. für ihre vier Kinder sorgen müssen. Da der Kredit im November 2014 ausbezahlt wäre und sie ohne weitere Einschränkung habe leben wollen, jedoch eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte sich Frau P. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine Kulanzlösung gefunden werden. Die "UniCredit Bank Austria AG" teilte mit, dass die Konsumentin im November 2014 entschuldet wurde, jedoch würde sich im Falle der Teilzahlung der Eintrag in der Warnliste lediglich nach sieben Jahren löschen.