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Neu- bzw. Nachberechnung der Kredite

Im Jahr 2014 habe Herr S. mit der "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Er habe zuvor bereits in den Jahren 2007 und 2013 Kreditverträge mit dem Unternehmen abgeschlossen. Der Konsument würde die Zinsen als zu hoch empfinden, wobei er jedoch erfahren hätte, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Der Konsument hätte von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden seien und eine freiwillige Restschuldversicherung enthalten würden, erfolgen solle. Außerdem seien Herrn S. die noch aushaftenden Darlehensbeträge aus allen mit dem Unternehmen geschlossenen Verträgen nicht bekannt. Da Herr S. eigenständig keine Lösung habe finden können, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Bankinstitut ihm eine detaillierte Aufklärung über die offenen Kredite zukommen zu lassen und eine Neu- bzw. Nachberechnung der Kredite durchzuführen, ihm allenfalls daraus ergebende Guthaben zurückzuerstatten und künftig die Zinsen zu reduzieren. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Herrn S. gefunden werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" hat die Neu- bzw. Nachberechnung durchgeführt und das sich daraus ergebende Guthaben zurückerstattet sowie die Zinsen reduziert und die detaillierte Aufklärung übermittelt.