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Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes"

Im März 2014 habe Frau J. mit der "Santander Consumer Bank GmbH" einen Kreditvertrag abgeschlossen. Die Konsumentin sei der Meinung, dass die dazugehörige Versicherung sehr teuer sei, da der Zinssatz sehr hoch wäre. Bis dato sei ein Betrag in Höhe von ca. € 4.000,- eingezahlt worden und mittlerweile seien durch eine andere Bank € 20.000,- durch die Umschuldung bezahlt worden. Somit sei ihren Angaben nach noch ein Betrag in Höhe von € 1.800,- offen gewesen. Zusätzlich habe die Konsumentin erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Sie habe von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen worden seien und eine freiwillige Restschuldversicherung enthalten würden, erfolgen solle. Da die Konsumentin eigenständig keine Lösung finden habe können, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte die Bank eine Neu- bzw. Nachberechnung ihrer Kredite durchzuführen, ihr allenfalls daraus ergebende Guthaben zurückzuerstatten und künftig die Zinsen zu reduzieren. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Frau J. gefunden werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" hat die Neu- bzw. Nachberechnung durchgeführt und das sich daraus ergebende Guthaben zurückerstattet sowie die Zinsen reduziert.