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Unberechtigt Bearbeitungsgebühr bei Kreditaufnahme verrechnet?

Im September 2011 habe Herr M. von dem Unternehmen "UniCredit Bank Austria AG" einen Kredit aufgenommen. Der Konsument habe eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 850,- bezahlen müssen. Zusätzlich würde er kein Kontoübersichtsblatt bekommen, obwohl die Kontoführungsgebühr bezahlt werde. Der Konsument könne weder die Forderung der Bearbeitungsgebühr noch die Verweigerung der Übermittlung eines Kontoübersichtsblattes nachvollziehen, zumal in Hinblick auf die
einschlägigen Urteile in Deutschland, welche auch Analog für Österreich gelten müssten, die Forderung der Bearbeitungsgebühr nicht rechtmäßig sei. Da Herr M. eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte die Bank ihm den Betrag in Höhe von € 850,- zurückzuerstatten sowie ihm eine Kontoübersicht rückwirkend bis September 2011 zukommen zu lassen. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte leider keine zufriedenstellende Lösung für Herrn M. gefunden werden. Die "UniCredit Bank Austria AG" hat zwar dem Konsumenten eine Kontoübersicht rückwirkend ab September 2011 übermittelt, war jedoch nicht bereit dem Konsumenten den Betrag in Höhe von € 850,- zurückzuerstatten. Zusätzlich teilte die Bank mit, dass der Kreditvertrag des Konsumenten dem österreichischen Recht unterliegt und sich die von ihm erwähnte Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs sich nur auf deutsches Recht bezieht, sodass diese Entscheidung auf seinen Kredit nicht anwendbar ist. Außerdem sei die Bearbeitungsgebühr als Preisbestandteil sowohl in den Gesamtkreditkosten als auch im Effektivzinssatz transparent dargestellt.