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Das Urteil des Obersten Gerichtshofes

Frau K. habe mit der "Santander Consumer Bank GmbH" im Juli 2014 einen Kreditvertrag und dazu eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin liege der Effektivzinssatz über 10 %, wobei auch eine hohe Versicherungsprämie abgezogen worden sei. Frau K. habe erfahren, dass es zu Unstimmigkeiten bei der Verrechnung des "effektiven Jahreszinssatzes" gekommen sei. Sie habe von einem Urteil des Obersten Gerichtshofes gehört, wonach eine Nach- bzw. Neuberechnung von Krediten, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden und eine freiwillige Restschuldversicherung enthielten, erfolgen solle. Da Frau K. ihren Kredit sowie auch allfällige weitere ebenfalls unter OGH-Rechtsprechung fallende Kredite von dem Bankinstitut geprüft habe wollen, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau K. ein positives Ergebnis erreicht werden. Die "Santander Consumer Bank GmbH" führe die Nach- bzw. Neuberechnung der Kredite durch, erstattet das sich daraus ergebende Guthaben zurück und reduziere die Zinsen.