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Weitergabe des Leasingsvertrages nicht möglich

Herr S. habe einen Leasingvertrag mit dem Unternehmen Porsche Bank AG abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten sei er der Leasingnehmer gegenüber dem Unternehmen gewesen, wobei er einen Vertrag mit einer Dame abgeschlossen habe, der besage, dass diese den Wagen benutzen könne und im Gegenzug die Leasingraten bezahlen müsse sowie Herrn S. gelegentlich helfen solle. Im Nachhinein sei die Dame zusätzlich in den Leasingvertrag aufgenommen worden. Jedoch hätte sie nach Angaben des Konsumenten die Raten nicht gezahlt und sich auch nicht mehr um ihn gekümmert, weshalb er die Bank ersuchte, sie aus dem Vertrag zu löschen, damit er den Vertrag weitergeben könne. Da Herr S. die Angelegenheit eigenständig nicht klären konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für Herrn S. gefunden werden. Die Porsche Bank AG teilte mit, dass, nachdem die Zahlungen durchwegs von Herrn S. geleistet wurden, die Dame ausnahmsweise aus der Solidarhaftung entlassen werde, sodass der Konsument den Vertrag weitergeben könne.