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Fehlende Bonität - Ansuchen auf Löschung der Verzeichnung

Herr S. habe bei dem Unternehmen Santander Consumer Bank GmbH bereits um die Löschung der Verzeichnung als Mitschuldner in einem Kredit ersucht. Laut Angaben von Herrn S. habe er sein Ansuchen gestellt, da er mit seinem Konkurs den auf ihn entfallenden Teil des Betrages in Höhe von € 6.111,- bereits abgeglichen habe, wobei sein Bruder den auf ihn entfallenden Betrag noch nicht bezahlt hätte. Er habe die Austragung begehrt, da die fehlende Bonität ihn in sämtlichen Lebensbereichen einschränkte. Zudem sei der Konkurs des Konsumenten seinen Angaben nach durch die Unterschlagung eines Angestellten des Unternehmens zustande gekommen, wobei der Mitarbeiter in Folge inhaftiert worden sei. Herr S. hätte nun seit acht Jahren nur eingeschränkt leben können und wollte endlich neu starten, zumal er auch sämtliche Schulden aus dem Privatkonkurs bezahlt habe. Da er jedoch keine Lösung mit der Bank finden konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte die Santander Consumer Bank GmbH im Kulanzweg der Austragung der Verzeichnung als Mitschuldner zuzustimmen. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Die Santander Consumer Bank GmbH stimmte der Löschung der Verzeichnung zu.