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Bei Bestellung nicht auf die Bedingungen hingewiesen

Gegenüber Herrn E. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens "PPRO Financial Ltd." eine Forderung in Höhe von € 117,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe er im September 2014 eine Viabuy-Karte bei dem Unternehmen bestellt, jedoch sei nicht ersichtlich gewesen, dass eine Aktivierung sofort nötig sei und eine Aufladung nur mit einem Betrag in Höhe von mindestens € 90,- erfolgen könne. Herr E. sei seinen Angaben nach bei der Bestellung nicht auf diese wesentlichen Bedingungen hingewiesen worden. Da der Konsument erfolglos das Unternehmen ersucht habe, den Vertrag aufgrund mangelnder Transparenz zu stornieren und die Forderung auszubuchen, wandte er sich an den Konsumentenschutz um Hilfe. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Herrn E. gefunden werden. Die "PPRO Financial Ltd." war bereit die Forderung auszubuchen.